Neue Vorschriften

Die Klimakvotenrichtlinie wurde aktualisiert, und infolgedessen werden auch die Vorschriften für die Überwachung und Berichterstattung von Emissionen (MRR), die Zuteilungsvorschriften (FAR) und die Verifizierungsrichtlinien (AVR) aktualisiert.

Zuteilung von Klimakvoten Zeitraum 2 (2026–2030)

Betriebe, die eine Zuteilung von kostenlosen Quoten für den Zeitraum 2026–2030 beantragen möchten, müssen ihren Antrag bis zum 30. Mai 2024 einreichen. Der Rahmen für den Antrag ist noch nicht vollständig definiert, und es wird weiterhin diskutiert, wie der Antrag verifiziert werden soll. Wir halten uns kontinuierlich über neue Informationen von der Norwegischen Umweltbehörde auf dem Laufenden.

Biomasse

Ab dem 1. Januar 2023 müssen quota-pflichtige Unternehmen, die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse nullen möchten, nachweisen, dass die Biomasse die Kriterien für Nachhaltigkeit und Emissionsreduktionen erfüllt. Es ist wichtig, rechtzeitig sicherzustellen, dass die erforderliche Dokumentation vorliegt.

Befreiung von Besuchen

Betriebe, die eine Befreiung von der Besuchspflicht beantragen möchten, müssen bis zum 30. November 2023 einen Antrag bei der Norwegischen Umweltbehörde einreichen. Der Antrag muss eine Risikobewertung des Verifiers enthalten. Die Anforderung gilt nicht für Betreiber, die die Kriterien für emissionsarme Anlagen erfüllen.

Kontakt aufnehmen

Wenn Sie Fragen zum Verifizierungsprozess haben, können Sie uns gerne eine E-Mail an ets@ecoxy.no senden.